Nein. Es gibt Kantone, die im Steuergesetz eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert ­haben. Solothurn gehört nicht dazu. Nur die Kantone Genf, Graubünden, Luzern, Obwalden, Schaffhausen und St. Gallen kennen eine Härtefall­klausel. Sie können bei Eigen­tümern von selbstbewohnten Immobilien den Eigenmietwert reduzieren, wenn dieser ­einen gewissen Anteil am steuerbaren Einkommen übersteigt.