Nein. Die Neue Aargauer Bank ist heute eine Tochter der Credit Suisse. Diese beabsichtigt, mit der Tochter zu fusionieren. Das bedeutet für Sie: Das neue fusionierte Unternehmen übernimmt den mit Ihnen bestehenden ­Hypothekarvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Umgekehrt gilt: Auch Sie müssen den mit der Neuen Aargauer Bank einge­gangenen Vertrag einhalten. Eine vorzeitige Kündigung wegen der Fusion ist nur mit Zustimmung der fusionierten Bank möglich. Ohne Einverständnis müssten Sie eine hohe Vor­fälligkeitsentschädigung bezahlen.