Das Bundesamt für Veterinärwesen hat 2018 in der Schweiz 163 Kontrollen durchgeführt. Bei 116 Läden beanstandete es die Deklaration, am häufigsten wegen Pelzkrägen an Jacken (saldo 20/2019). 

Das Bundesamt wollte saldo die Namen der beanstandeten Betriebe nicht her­ausgeben – obwohl saldo sich auf das Öffentlichkeitsgesetz berufen hatte. Es verlangt, dass Behörden ihre Arbeit transparent machen und jeder Person Einblick in amtliche Dokumente gewähren. saldo wandte sich deshalb an den Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger.

Das Bundesamt argumentierte mit dem Schutz der Privatsphäre und dem Geschäftsgeheimnis der Läden. ­saldo machte geltend, das Interesse der Öffentlichkeit an der Namensnennung überwiege. Konsumenten würden durch intransparente oder falsche Deklarationen getäuscht. 

Im Februar empfahl Lobsiger dem Bundesamt, saldo die Liste herauszugeben. Es gebe kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse. Das Bundesamt gab saldo gestützt darauf die Kontrollergebnisse heraus. Daraus geht hervor: 

Mangelhaft deklariert war Pelz etwa in den Zürcher Kleiderläden Jet Set, Navyboot und Och Sport. Sie korrigierten die Deklaration laut Bundesamt aber fristgerecht. 

Nicht nachgebessert haben die Kleidergeschäfte Max & Moi Paris in Luzern, Philipp Plein Woman im Einkaufszentrum Foxtown in Mendrisio TI sowie die Corado Firenze Messe GmbH in Schwyz. Auch zwei Geschäfte in der Westschweiz erfüllen die Vorgaben noch nicht. Gegen die fünf Läden läuft nun ein Strafverfahren. 

Corado hatte die Pelzkrägen von 24 Kleidungsstücken nicht deklariert. Laut Corado-Geschäftsleiter Conrad Küttel führte das Geschäft die Kleider vor über 25 Jahren ein. Deshalb sei die Deklaration schwierig gewesen. Diese habe es nun nach bestem Wissen nachgeholt. 

Übrigens: Der Bundesrat hat die Pelzdeklarationsverordnung per ­April verschärft. Ab September muss Echtpelz ausdrücklich als solcher gekennzeichnet sein. Und es muss vermerkt sein, wenn ein Pelz aus Jagd- oder Haltungsformen kommt, die in der Schweiz nicht erlaubt sind – etwa der Fallenjagd oder Käfighaltung mit Gitterböden.