Ja. Es handelt sich bei Ihren Lohnabzügen um die monatlich geschuldeten Prämien. Sie entsprechen den Vereinbarungen Ihres Betriebs mit der Pensionskasse. Diese stehen ­einem späteren Kapitalbezug nicht im Weg. Anders wäre es, wenn Sie zusätzlich zu den Lohnabzügen so kurz vor der Pensionierung einen freiwilligen Einkauf tätigen würden. Dann dürften Sie dieses Geld nicht als Kapital beziehen. Denn es gilt eine Sperrfrist: Einkäufe in die Pensionskasse darf man vor Ablauf von drei Jahren nicht als Kapital beziehen.