Männer müssen Gelder der 2. Säule bis spätestens am 70. Geburtstag beziehen, Frauen bis spätestens am 69. Geburtstag. Anders ist es beim Guthaben der 3. Säule: Diese Gelder darf man nur bis zum 70. Altersjahr liegen lassen, wenn man bis dann erwerbstätig ist. Tipp: Beziehen Sie die Gelder Ihrer beiden Freizügigkeitsgut­haben nicht im gleichen ­Kalenderjahr, so zahlen Sie weniger Steuern für das ausbezahlte Kapital.