Seit 4. März müssen alle Besitzer einer SBB-Kreditkarte für monatliche Rechnungen in Papierform 24 Franken pro Jahr zahlen. Inbegriffen ist nur noch eine Rechnung per E-Mail. 

Die Kartenherausgeberin Bonuscard informierte die Kunden nur gerade eine Woche im Voraus über die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wer damit nicht einverstanden sei, müsse kündigen und die Karte zurückgeben, verlangt das Unternehmen in den AGB. Doch das stimmt nicht: Bestehende Kunden müssen die AGB-Änderung nicht akzeptieren. 

Wer mit der Vertragsänderung nicht einverstanden ist, kann dies der ­Herausgeberin der Kreditkarte innert 30 Tagen mitteilen – am besten mit ­einem eingeschriebenen Brief. Die Adresse lautet: Bonuscard.ch AG, Postfach, 8021 Zürich. In diesem Fall gilt der bisherige Vertrag weiterhin, bis eine Partei kündigt. 

Der Berner Rechtsprofessor Thomas Koller kritisiert zudem Bonuscard: «Die Zeit zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten der AGB-Änderungen muss hinreichend lang sein, damit sich der Kunde allenfalls nach ­einem neuen Kreditkartenanbieter umsehen kann. So kurzfristig geht das auf keinen Fall.» Zudem müsse im Begleitbrief das Kündigungsrecht erwähnt werden. Dieses verschweigt Bonuscard.

Bonuscard begründet die neue Gebühr mit den angeblich hohen Kosten und behauptet, die Informationen dazu seien «rechtzeitig und zeitnah» erfolgt.