Genau 120 Leserbeschwerden verzeichnet die K-Tipp-Plattform Reklamation.ch zum Internetshop Techniworld.ch. Betreiberin ist die BHS Binkert Schweiz GmbH mit Sitz in Frick AG. Und immer geht es um das Gleiche: Bestellte und im Voraus bezahlte Ware wird nicht geliefert. 

Zum Beispiel bei Markus Rugenberg aus ­Zürich: Am 28. Oktober 2018 hatte er einen Film-Dia-Scanner bestellt. Preis: 211 Franken, Lieferfrist laut Website drei bis vier Arbeitstage. Rugenberg zahlte im Voraus. Vier Monate sowie ­unzählige Anrufe und E-Mails ­später ­wartete er noch immer auf das Gerät. Erst als er sich Anfang März auf Rekla­mation.ch meldete, rea­gierte Techniworld und zahlte das Geld zurück.

Techniworld-Geschäftsführer Michael Binkert macht IT-Probleme verantwortlich und verspricht: «Wir rechnen in den nächsten zehn Tagen mit der Einführung des neuen Systems und damit mit einer deutlichen Effizienzsteigerung.»

Grundsätzlich gilt: Wer einen Kauf mit Kreditkarte abwickelt, hat laut Kleingedrucktem der Kartenherausgeber in der Regel 30 Tage nach Erhalt der Rechnung Zeit, eine Belastung zu be­anstanden. Aber auch später kann man noch ­einen Antrag auf Stornierung stellen – einen «charge back», wie das im Fachjargon heisst. Auf Anfrage von K-Tipp versprechen die Herausgeber von Mastercard und Visa: «Unabhängig von der Frist wird jede Beanstandung individuell behandelt.» Und: «In Ausnahmefällen können Rückbelastungen auch später vorgenommen werden.»

Trotzdem sollten Kunden ihre Kreditkarten­abrechnung jeweils sofort nach Erhalt prüfen – und bei nicht gelieferter Ware sofort reagieren.

So funktioniert Reklamation.ch 

Konsumenten deponieren eine Beschwerde, die betroffene Firma kann darauf individuell reagieren – und der Kunde bewertet dann den Service.