Ja. Das Gesetz regelt diesen Fall nicht. Es gibt dazu auch keine Gerichtsentscheide. Das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) vertritt die Meinung, dass Sie die Wahl haben:

Sie können das bei Ihrer jetzigen Pensionskasse vorhandene Alterskapital je hälftig in die zwei neuen Kassen über­weisen lassen.

Falls Sie an einer der neuen Stellen zum Beispiel 40 Prozent arbeiten und bei der anderen 60 Prozent, können Sie Ihr Alterskapital entsprechend proportional aufteilen.

Sie können das ganze Alterskapital auch in nur eine der beiden neuen K assen transferieren und in die andere nichts einzahlen. Das könnte sich lohnen, wenn eine der beiden Kassen bessere Leistungen bietet.