Ja. Gekauft ist gekauft. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht sieht das Gesetz nur bei den sogenannten Haustürgeschäften mit einem Kaufpreis von mehr als 100 Franken vor. Von einem Haustürgeschäft spricht man dann, wenn der Käufer vom Verkäufer überrumpelt wurde – sei es zu Hause, am Arbeitsplatz, auf der Strasse, in öffentlichen Verkehrs­mitteln, an einer Werbefahrt oder am Telefon. 

Wurde Ihnen beim Kauf im Geschäft kein Rück­gaberecht zugesichert, ist der Ihnen ausgestellte Gutschein also tatsächlich ein freiwilliges Entgegenkommen des Modehauses.