Nein. Sobald Sie das AHV-Rentenalter erreichen, wird die Invaliden- durch die ­Altersrente abgelöst. Die Ausgleichskasse stellt eine Vergleichsrechnung auf. Fällt die AHV-Rente nach den allgemein gültigen ­Regeln tiefer aus als die vorherige IV-Rente, wird auf die für die ­Berechnung der IV-Rente massgebende Grundlage abgestellt.

Diese sogenannte Besitzstandsgarantie stellt somit sicher, dass Ihre ­Altersrente mindestens so hoch sein wird wie Ihre heutige IV-Rente. Die künftige AHV-Rente können Sie sich von Ihrer Ausgleichskasse berechnen lassen.