Ich habe Kerzen für den Adventskranz gekauft. Nun hat sich an den Wänden so viel Russ abgelagert, dass ich das Wohnzimmer streichen lassen muss - laut Voranschlag kostet das 800 Franken. Haftet der Verkäufer der Kerzen für den Schaden?

Nein. Der Verkäufer ist nur für die verkaufte Sache selbst haftbar. Ist diese fehlerhaft, muss er dem Käufer einwandfreien Ersatz liefern oder den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückerstatten.

Wirkt sich ein mangelhaftes Produkt aber schädigend aus, ist dafür der Hersteller verantwortlich. So auch im vorliegenden Fall, denn die übermässige Russablagerung ist ein Folgeschaden, mit dem kein Konsument rechnen muss. Wenn Ihnen der Hersteller nicht bekannt ist, können Sie auch den Importeur beziehungsweise den Lieferanten haftbar machen. Der Wermutstropfen dabei: Hersteller, Lieferanten und Importeure können nur zur Kasse gebeten werden, wenn der Sachschaden 900 Franken übersteigt.

Bei einer Malerrechnung von 800 Franken müssen Sie den Schaden demnach leider selber bezahlen.

hrs