Ja. Denn Generika enthalten die gleichen Wirkstoffe wie das Originalmedikament. Sie haben nur einen anderen Namen und sind günstiger. Die Apotheker dürfen deshalb statt des Originalmittels ein Generikum abgeben.

Aus finanzieller Sicht  lohnt es sich auch für Sie, ein Generikum zu nehmen. Bestehen Sie auf dem ­Originalpräparat, obwohl es laut der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit ein günstigeres Generikum gibt, gilt: Sie müssen statt des Selbstbehalts von 10 Prozent als «Strafe» 20 Prozent be­zahlen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Arzt auf dem Rezept ausdrücklich festhalten würde, dass er Ihnen aus medizinischen Gründen das Original­medikament verschreibt.