Inhalt
Ja. Denn Generika enthalten die gleichen Wirkstoffe wie das Originalmedikament. Sie haben nur einen anderen Namen und sind günstiger. Die Apotheker dürfen deshalb statt des Originalmittels ein Generikum abgeben.
Aus finanzieller Sicht lohnt es sich auch für Sie, ein Generikum zu nehmen. Bestehen Sie auf dem Originalpräparat, obwohl es laut der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit ein günstigeres Generikum gibt, gilt: Sie müssen statt des Selbstbehalts von 10 Prozent als «Strafe» 20 Prozent bezahlen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der Arzt auf dem Rezept ausdrücklich festhalten würde, dass er Ihnen aus medizinischen Gründen das Originalmedikament verschreibt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden