1 Muss man einen Darlehensvertrag schriftlich abfassen?

Nein, laut Gesetz ist er auch mündlich gültig. Aus Beweisgründen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag sehr zu empfehlen.

2 Was sollte in einem solchen Vertrag festgehalten sein?

Wichtig sind Betrag, Laufzeit, Zins und Rückzahlungsmodalitäten. Einen Mustervertrag findet man auf www.saldo.ch/artikel/d/darlehensvertrag.

3 Darf ein Darlehen an Bedingungen geknüpft werden?

Ja. So kann vorgesehen werden, das Darlehen nur zur Tilgung einer offenen ­Steuerschuld zu verwen­den. Hält sich der Darlehensnehmer nicht daran, kann man das Darlehen zurückfordern.

4 Ist ein Zins ge­schul­det?

Unter Privatleuten nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Umgekehrt ist es im geschäftlichen Verkehr: Dann sind auch ohne Verabredung Zinsen zu zahlen. Wo nichts anderes verabredet wurde, gilt der aktuell übliche Zins.

5 Darf man einen Zinseszins ver­ein­baren?

Ja, aber nur im kaufmännischen Verkehr – nicht unter Privaten.

6 Wann muss das Darlehen zurück­ge­zahlt werden?

Massgebend ist, was im Darlehensvertrag festgehalten wurde. Haben die Vertragsparteien nichts geregelt, kann das Darlehen jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zurückgefordert werden.

7 Kann das Geld auch vorzeitig zurückgezahlt werden?

Ja, das ist jederzeit möglich. Der Darlehensnehmer muss aber trotzdem den vollen Zins für die vereinbarte Dauer bezahlen. 

8 Dürfen für ein Darlehen Sicherheiten verlangt werden?

Ja. Die Gewährung eines Darlehens ist freiwillig, deshalb kann jeder Darlehensgeber Bedingungen stellen. Noch sicherer ist, die Darlehensforderung durch ein Pfand abzusichern. Beim einfachen Faustpfand genügt die Übergabe des Pfandgegenstandes und zur Absicherung ein schriftlicher Vertrag.

9 Ist ein Darlehen in der Steuererklärung zu deklarieren?

Ja. Der Darlehensgeber muss den Vermögenswert als Darlehensforderung aufführen und die erhaltenen Zinsen als Einkommen versteuern. Der Darlehensnehmer sollte das Darlehen bei den Schulden aufführen. Er kann geleistete Zinsen als Aufwand vom steuerbaren Einkommen abziehen.

10 Wann verjährt ein Darlehen?

Darlehen verjähren nach zehn Jahren. Wurde für die Rückerstattung ein bestimmter Termin vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Im Fall ­eines unbefristeten Dar­lehens beginnt die Verjährungsfrist ab dem Tag, auf den die Kündigung erstmals zulässig ist: also sechs Wochen nach Geldüber­gabe. Nach Zins- und Abschlagszahlungen beginnt die zehnjährige Frist von Neuem.