1 Sind Zusatz­ver­si­che­rungen zur Kranken­kasse nötig?

Nein. Die obligatorische Grundversicherung gewährleistet die medizinische Grundversorgung, also die Behandlung durch Ärzte und Spitäler sowie die nötigen Medikamente.

2 Welche Leistungen erbringen die Zusatz­versicherungen?

Sie kommen etwa für die Kosten von alternativme­dizinischen Behandlungen auf, für Zahnbehandlungen, für die Mehrkosten bei Spitalaufenthalten ausserhalb des Wohnkantons oder bei Aufenthalt in halbprivaten oder privaten Kliniken.

3 Dürfen Kassen An­träge für Zusatzver­sicherungen ablehnen? 

Ja. Kassen können Anträge ohne Begründung ableh­nen. In der Regel verlangen sie das Beantworten von  Gesundheitsfragen oder einen Gesundheits­check. Geht die Kasse von ­einem ­erhöhten Risiko aus, ist mit einer Ablehnung zu rechnen.

4 Dürfen Kassen ihre Leistungen individuell einschränken?

Ja. Kassen wollen möglichst wenig zahlen und schliessen daher erhöhte Risiken aus. Dann heisst es im Vertrag, dass für bestimmte Krankheiten keine Leistungen erfolgen. 

5 Was passiert, wenn man Gesundheits­fragen nicht wahr­heitsgemäss beantwortet?

Dann riskiert der Versicherte die Verweigerung von Leistungen und die Kündigung des Vertrags durch die Krankenkasse. Dies gilt sowohl bei Falschangaben als auch beim Verschweigen notwendiger Tatsachen.

6 Ist es möglich, Grund- und Zusatz­versicherung bei ver­schiedenen Kassen abzuschliessen?

Ja. Bei der Grundversicherung kann man Geld sparen, wenn man regelmässig zum günstigsten Anbieter wechselt. Denn die Leistungen sind bei allen Kassen gleich, nur die Prämien sind unterschiedlich. Achtung: Unter Umständen verliert man durch den Wechsel ­einen kleinen Rabatt bei der Zusatzversicherung. Die Ersparnis durch den Wechsel der Grundversicherung ist aber meist höher.

7 Wie lange kann man Ansprüche gegenüber Zusatz­versicher­ungen geltend machen?

Patienten haben nur zwei Jahre Zeit, die Behandlungskosten von Zusatz­ver­sicherungen zurückzufordern. Die Rechnungen der Ärzte verjähren aber erst nach fünf Jahren. Deshalb darauf achten, dass die Arztrechnungen innert zwei Jahren seit der Behandlung gestellt und an die Versicherung weiter­geleitet werden. 

8 Was passiert, wenn man die Prämien nicht mehr bezahlt?

Säumige Zahler riskieren die Verweigerung von Leistungen. Zudem können die Kassen das Vertragsverhältnis auflösen – sofern sie dies vorgängig angedroht haben.

9 Kann man Zusatz­versicherungen jedes Jahr kündigen?

Die Kündigungsfristen und -termine ergeben sich aus den Verträgen. Die Kündigungsfrist beträgt meistens drei Monate auf Ende des Kalenderjahres. Die meisten Kassen bieten Jahresver­träge an, die sich ohne Kündigung des Versicherten ­automatisch um ein Jahr ver­längern. Aber auch längere ­Verträge sind zulässig. 

10 Was muss man bei der Kündigung beachten?

Will man die Zusatzver­sicherung behalten, aber die Kasse wechseln, sollte man erst dann bei der bisherigen Kasse kündigen, wenn eine schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung vor­liegt. Sonst besteht die Gefahr, dass man ohne die gewünschte Zusatzversicherung dasteht, wenn die neue Kasse die Aufnahme ablehnt.