Um den Hausfrieden der sechs Stockwerkeigentümer ist es schlecht bestellt. Grund ist der Gartensitzplatz. Das alleinige Nutzungsrecht daran hat das Ehepaar, dem die Wohnung im Erdgeschoss gehört. Es pflanzte dort eine Thujahecke und einige Zwergtannen. Das passt drei anderen Stockwerk­eigentü­mern nicht. Sie verlangen, dass die Pflanzen entfernt werden. Gespräche bringen nichts. So gelangen die Stockwerkeigentümer ans Bezirksgericht Affoltern a. A. ZH.

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