1 Was ist eine Erbengemeinschaft?

Sie entsteht laut Gesetz automatisch mit dem Tod des Erblassers. Zur Erbengemeinschaft gehören alle gesetzlichen sowie die vom Erblasser eingesetzten Erben.

2 Was gehört zur Erbschaft?

Alle Vermögensbestandteile und Schulden des Verstorbenen. Nicht in die Erbschaft fällt eine Zahlung aus einer Todesfallrisikoversicherung. Dieses Geld geht vollumfänglich an die in der Police der Versicherung genannte begünstigte Person. 

3 Welche Rechte haben die Erben an den Erbschaftssachen?

Sie können nur einstimmig über die Erbschaft verfügen. Erst bei der Erbteilung hat ein einzelner Erbe Anspruch auf seinen Anteil. Das gilt auch, wenn der Verstorbene im Testament oder Erbvertrag etwas anderes anordnete.

4 Kann ein Erbe für die Gemeinschaft handeln?

Ja. Dazu braucht er aber eine Vollmacht der anderen Erben. Die Erben können auch eine Drittperson mit der Verwaltung der Erbschaft beauftragen. Die Vollmacht kann sich auf die ganze Erbschaft richten. Sie kann auch beschränkt sein, etwa auf eine Liegenschaftsverwaltung.

5 Was brauchen die Erben, um an das Vermögen zu kommen?

Sie benötigen einen Erbschein, damit sie sich gegenüber Behörden und Banken als Erben ausweisen können. Den Erbschein erhalten sie auf Gesuch hin von der zuständigen Behörde. Das ist in der Regel das Erbschaftsamt oder das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. 

6 Was passiert, wenn die Erben zerstritten und handlungsunfähig sind?

Jeder Erbe kann beim Gericht beantragen, dass ein Erbenvertreter eingesetzt wird. Das kann notwendig sein, wenn die Erben das Vermögen wegen dauernden Konflikten nicht mehr verwalten können. Der Erbenvertreter muss die Interessen der Erbengemeinschaft nach aussen vertreten. 

7 Müssen sich die Erben über die Erbschaft informieren?

Ja. Sie haben das Recht auf Auskunft über alles, was den Nachlass betrifft. Sie haben auch die Pflicht, von sich aus mitzuteilen, was für andere von Interesse sein könnte.

8 Wie haften die Erben?

Die Erben haften gemeinsam für die Schulden des Erblassers. Das bedeutet, dass jedes einzelne Mitglied der Erbengemeinschaft für alle Schulden haftet. Jeder Erbe haftet mit seinem ganzen Vermögen, also nicht nur mit der Erbschaft.

9 Wer zahlt die Erbschaftssteuern?

In den meisten Kantonen sind die einzelnen Erben steuerpflichtig und haften auch für die Steuer der Miterben. Es empfiehlt sich, die Steuern vor der Teilung zu zahlen oder Rückstellungen zu machen.

10 Muss die Erbengemeinschaft so bald als möglich aufgelöst werden?

Nein. Erbengemeinschaften dauern so lange, bis die Erbschaft durch einen Vertrag oder ein Gerichtsurteil geteilt wird. Dafür gibt es keine Frist.