Ja. Obwohl Sie bereits im Rentenalter sind, gilt: Gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind Sie auf jeden Fall obligatorisch bei der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers versichert. Dasselbe gilt für Freizeitunfälle, sofern Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Dann muss die Unfallversicherung alle Arzt- und Medikamentenkosten übernehmen – ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt. 

Tipp: Sind Sie am Arbeitsplatz auch gegen Freizeitunfälle versichert, sollten Sie die Unfalldeckung bei Ihrer Krankenkasse unbedingt sistieren.