Mitte des vergangenen Jahres entzogen die Gesundheitsbehörden der Kantone Aargau und Zürich einem deutschen Arzt die Bewilligung zur Berufsausübung. Grund: «Fehlende Vertrauenswürdigkeit.» Das Bezirksgericht Bremgarten AG verurteilte den 57-Jährigen, der in Rudolfstetten AG eine Praxis betreibt, im Juli 2012 zu einer Geldstrafe von rund 115 000 Franken: Er hatte ohne Bewilligung 4600 Ritalin-Tabletten abgegeben.



Schon früher mit de...