Es sah gut aus: Ägypten stand nicht auf der Liste der Länder «mit erhöhtem Ansteckungsrisiko». Also entschloss sich der Winterthurer Lehrer Claude von Rohr (Name geändert), Tauchferien am Roten Meer zu buchen. Sie sollten vom 23. April bis zum 8. Mai dauern.
Am 21. April, kurz vor der Abreise, setzte das Bundesamt für Gesundheit Ägypten per 3. Mai auf die Risikoländerliste. Von Rohr hätte nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne gehen müssen. «Das konnte ich mir beruflich nicht erlauben», sagt er. Deshalb verlegte er seinen Rückflug vom 8. auf den 1. Mai vor. Die Tauchferien verkürzten sich so zwar um eine Woche. Aber wenigstens würde die Umbuchung nichts kosten, dachte er. Swiss verspreche den Passagieren ja seit Monaten kostenloses Umbuchen.
Falsch gedacht: Die Umbuchung kostete von Rohr 395 Franken. Swiss erhob zwar keine Gebühr, verlangte aber eine «Zuzahlung aufgrund von Tarifdifferenzen». Denn bei Swiss und weiteren Airlines gilt: Will ein Kunde einen Flug umbuchen und ist die gleiche Tarifklasse am neu gewählten Datum nicht verfügbar, muss er den Aufpreis zur nächsthöheren Klasse zahlen. Das steht bei Swiss in den Beförderungsbedingungen und auf der Internetseite.
Andere Fluggesellschaften sind kundenfreundlicher als Swiss
Claude von Rohr ärgert sich trotzdem: «Die Airline bestimmt ja selbst, wann sie wie viele Sitze in welcher Tarifklasse verkauft. Sie könnte bei jeder Umbuchung geltend machen, es seien am neuen Flugdatum nur noch teurere Tarifklassen buchbar.» saldo wollte von Swiss wissen: Bei wie vielen der seit Ende August 2020 getätigten Umbuchungen mussten die Passagiere wegen eines höheren Tarifs einen Aufpreis zahlen? Die Antwort: «Besten Dank für Ihr Verständnis, dass wir hierzu keine Zahlen bekanntgeben.»
Der Zürcher Gregory Koptyaev machte mit Air Malta bessere Erfahrungen. Der 18-Jährige wollte mit zwei Freunden vom 16. bis zum 23. Juli eine Woche auf Malta verbringen. Doch am Nachmittag des 9. Juli gab der maltesische Gesundheitsminister bekannt, das Land werde ab 14. Juli nur noch Touristen einreisen lassen, die seit mindestens zwei Wochen vollständig gegen Corona geimpft seien. Die jungen Männer mussten ihre Reisepläne begraben: Ihre zweite Impfung wäre bei der Einreise noch zu frisch gewesen. Also stornierten sie Flüge und Unterkunft am 10. Juli, unmittelbar nachdem sie von den verschärften Einreisebestimmungen erfahren hatten.
1500 Franken für die Unterkunft in den Sand gesetzt
Air Malta zahlte das Geld zurück. Nicht aber der Vermieter der Wohnung in San Giljan an Maltas Nordostküste, die sie über Airbnb gebucht hatten. Gemäss dessen Stornobedingungen hätten die drei Freunde die Reservation bis am 9. Juli um 15 Uhr absagen müssen, um wenigstens die Hälfte der bezahlten 1500 Franken zurückzubekommen. So aber behielt der Vermieter das Geld. Auch Airbnb konnte ihn nicht umstimmen. Das Portal bot an, die Servicegebühr von 225 Franken auf eine künftige Buchung zu übertragen – ein schwacher Trost bei verlorenen 1500 Franken.
Singapore Airlines zahlte das Geld für die Tickets zurück
Mit 440 Franken war die Summe, die Familie Breitenstein aus Buus BL unverschuldet in den Sand setzte, zwar kleiner. Aber noch immer zu gross, um sie mit einem Schulterzucken wegzustecken. Die Familie wollte am 5. Juli mit Singapore Airlines nach Indonesien fliegen. Daniel Breitensteins Frau ist Indonesierin. Er selbst hat eine Aufenthaltsbewilligung für das Land, die Kinder sind Doppelbürger.
Am 5. Juli änderte Indonesien die Einreisevorschriften. Zuvor durften Ausländer nur einreisen, wenn sie über eine Aufenthaltsbewilligung und einen negativen PCR-Test verfügten. Neu mussten sie zudem nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind.
Die Breitensteins erfuhren erst beim Check-in in Zürich von den neuen Vorschriften. Daniel Breitenstein war noch nicht geimpft und durfte nicht an Bord. Aber ohne ihn wollte seine Frau die Reise mit den Kindern nicht antreten. «Wir fühlten uns am Flughafen ziemlich alleingelassen», erinnert sich Breitenstein. «Niemand half uns weiter.»
Breitenstein wandte sich an die Hotline von Singapore Airlines in Singapur. Diese bot an, die Tickets auf noch zu bestimmende alternative Reisedaten umzuschreiben. Tage später konnte die Familie die Flüge ganz stornieren. Das Geld für die Tickets erhielt sie zurück. Was bleibt, ist der Verlust von 440 Franken für überflüssige PCR-Tests. Und die Erinnerung an ein frustrierendes Erlebnis.
In diesen Fällen gibts Geld zurück
Auslandreisende können sich auf den offiziellen Länderwebsites und für Europa auch auf Reopen.europa.eu über Einreisebestimmungen informieren. Kann man nicht reisen, weil man eine Einreisevorschrift nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der Kosten. Wer eine Reiseversicherung hat, sollte abklären, ob sie den Schaden deckt (saldo 18/2020).
Wenn Airlines Flüge oder Hotels Reservationen annullieren, müssen sie das einkassierte Geld zurückzahlen. Zudem gilt in vielen Fällen: Streicht eine Airline kurzfristig einen Flug aus eigenem Verschulden, muss sie eine Entschädigung gemäss EU-Verordnung über die Fluggastrechte zahlen (saldo.ch).