Aufgepasst bei der Mitnahme von Medikamenten in die Ferien. Viele Länder haben strenge Vorschriften zum Transport von rezeptpflichtigen Arzneien. Dazu gehören Schlafmittel, Beruhigungsmittel, Ritalin oder morphinhaltige Schmerz­mittel. Diese darf man ins Ausland oft nur dann mitnehmen, wenn man sie selber benötigt. Und die Menge darf eine Behandlungsdauer von dreissig Tagen nicht überschreiten. 

Um Probleme am Zoll zu vermeiden, empfiehlt das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic, sich vom Hausarzt eine Bescheinigung geben zu lassen, dass die Medikamente für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.