Eine Lehrerin aus dem Kanton Neuenburg schloss im Jahr 2015 eine Lebensversicherung bei der Baloise ab. Beim Vertrags­schluss hatte sie im Gesundheitsfragebogen ­einen früheren Arztbesuch nicht ­erwähnt. Die Lehrerin wurde später ­wegen diversen Krankheiten in­valid. Die Baloise kündigte die Versicherung wegen mangelhafter Beantwortung des Fragebogens. Dagegen wehrte sich die Lehrerin. Das Kantonsgericht Neuenburg und das Bundesgericht gaben ihr recht und beurteilten die Kündigung als ungültig. Die Versicherung hätte ­detailliert erklären müssen, welche wich­tige Frage falsch beantwortet worden war. Das habe die Baloise nicht gemacht.

Bundesgericht, Urteil 9C_35/2022 vom 19. Dezember 2022