Nein. Ferien verfallen nicht. Sie sind zwar grundsätzlich im Verlauf des Jahres zu beziehen, in dem sie anfallen, und können nur in Ausnahmefällen auf das nächste Jahr übertragen werden. Aber es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter ihre Ferien beziehen. Das Gesetz erlaubt es ihm, den Zeitpunkt der Ferien zu bestimmen. Folglich ist auch er dafür verantwortlich, wenn ein Mitarbeiter seine Ferien nicht im Verlauf des Jahres bezieht. Der Ferienanspruch von Angestellten verjährt erst mit Ablauf von fünf Jahren – wie alle Forderungen aus einem Arbeitsvertrag. Bei jedem Ferienbezug werden zuerst die ältesten Guthaben getilgt.