• Im Schweizer Fernverkehr gilt: Trifft ein Inter­cityzug aus Chur eine Stunde zu spät in Zürich ein, erhalten die Kunden vom Zugpersonal einen RailCheck – im Wert von 10 Franken in der 2. Klasse oder von 15 Franken in der 1. Klasse. Wer keinen Check erhält, kann sich laut einem SBB-Sprecher im Nach­hinein beim Kundendienst melden. Kostenlose Nummer: 0800 401 401 (Mo–Fr, 8–17 Uhr).
  • Anders im Regional­verkehr: Trifft ein Regio­Express aus Chur eine Stunde zu spät in Zürich ein, erhalten die Kunden nichts. Die SBB begründen mit «Praktikabilitätsgründen». Die meisten Regional­verkehrszüge würden nicht von Personal begleitet und die vielen Abo-Besitzer könnten kein Billett als Beleg einsenden.  
  • Im internationalen Verkehr gilt: Trifft ein ICE aus Deutschland eine Stunde zu spät in Inter­laken Ost BE ein, können Passagiere, die in Deutschland eingestiegen sind, 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Bei einem TGV aus Frankreich gibt es bereits ab einer halben Stunde Verspätung eine Entschädigung. 

Das gilt nur im grenzüberschreitenden Verkehr: Wer erst in Basel oder Genf in einen verspäteten ICE oder TGV einsteigt, hat ­keinen Anspruch auf diese Entschädigung. Das Rückerstattungsformular verteilt das Zugpersonal.     

Bei Unkosten Quittungen aufbewahren

Die SBB müssen auch Passagiere entschädigen, die abends nicht mehr an ihren Zielort gelangen. Diesen Kunden zahlen die SBB maximal 150 Franken für eine Übernachtung mit Frühstück oder eine Taxifahrt. Doch entschädigt wird nur, wer Originalquittungen vorlegen kann. 

Entschädigungen gibt es teilweise auch wegen ­verpasster Fluganschlüsse, Konzerte, Prüfungen oder wenn man nicht zur Arbeit gelangt. Dies ist jedoch im Transportrecht nicht vorgeschrieben. Die SBB entscheiden nach eigenem Gutdünken, ob und wie viel sie zahlen.