Die wichtigste Änderung des revidierten Unfallversicherungsgesetzes ist eine Leistungskürzung: Neu werden die Renten nach Erreichen des AHV-Alters gekürzt, wenn die versicherte  Person im Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre war. Konkret: 

Beträgt der Invaliditätsgrad mindestens 40 Prozent, wird die Rente für jedes Jahr um 2 Prozent gekürzt, um das der Unfallzeitpunkt über Alter 45 lag. Das heisst, die K&uuml...