Viele Leute schliessen unnötige Ver­sicherungen ab oder sind doppelt ­versichert. Im September sollte man deshalb überflüs­sige Policen kündigen.

Die Kündigungsfrist der meisten Versicherungen beträgt drei ­Monate, und die Verträge laufen Ende Jahr aus. Das bedeutet: Die Kündigung muss bis 30. September bei der Versicherung angekommen sein, damit sie gilt. Grund­sätzlich gilt: Risiken, für die man leicht aufkommen kann, sollte man nicht versichern. Unnötige Versicherungen sind etwa:

  • Zusatzversicherung für Komplementär­medizin: Wer nie alternative Heilmethoden nutzt, benötigt diesen Zusatz nicht.
  • Reisegepäckversicherung: Gepäckverlust ist oft in der Hausratversicherung gedeckt.
  • Pannenhilfe: Viele Autofirmen bieten ­kostenlose Pannenhilfe an, wenn man den Fahrzeugservice beim offiziellen Servicepartner durchführen lässt.
  • Glasbruchversicherungen: Glasschäden sind in der Hausratversicherung gedeckt.
  • Vollkasko für ältere und Teilkasko für alte Autos lohnen sich oft nicht, da der Zeitwert der Autos zu tief ist.
  • Insassenunfallversicherung: Die Insassen sind über die Haftpflichtversicherung des Autolenkers und des Unfallbeteiligten sowie durch die Krankenkasse oder die betriebliche Unfallversicherung versichert.

Wichtig ist: Die Prämien sollten in einem vernünftigen Verhältnis zum Schaden stehen. Das ist etwa bei Zahnversicherungen oft nicht der Fall. Auch Pflegeversicherungen sind im Vergleich zu den Leistungen teuer und enthalten viele Ausschlüsse. Dasselbe gilt für Tier- und Cyberversicherungen, Handy-, Brillen- und Skiversicherungen.