Nein. Als Alleinerbin können Sie die Wohnung sofort kündigen, und zwar mit einer Frist von drei Monaten auf den nächsten vertraglichen oder ortsüblichen Termin. Eine Erbbescheinigung dient nur als Beweis für Ihre Erbeneigenschaft. Die Urkunde kann dem Vermieter auch nachträglich noch vorgelegt werden, wenn er darauf besteht. Gut zu wissen: Sie können auch ausserterminlich kündigen, wenn Sie dem Vermieter einen zumutbaren Ersatzmieter vorschlagen können.
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