Tierhaltung - Wer haftet, wenn das Tier jemanden verletzt?
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saldo 6/2000
29.03.2000
Ich miete ab und zu bei einem Bauer ein Reitpferd. Selber komme ich mit dem Tier gut zurecht. Wenn andere Leute ihm zu nahe kommen, schlägt es aus und beisst. Wer haftet, wenn das Tier jemanden verletzt? Der Eigentümer des Pferds oder ich?
Grundsätzlich haftet der Tierhalter - dieser muss mit dem Eigentümer nicht identisch sein. Halter ist immer diejenige Person, welche die Kontrolle über das Tier hat und darüber verfügen kann. Wann aber eine Tierhalterschaft vorliegt, ist...
Ich miete ab und zu bei einem Bauer ein Reitpferd. Selber komme ich mit dem Tier gut zurecht. Wenn andere Leute ihm zu nahe kommen, schlägt es aus und beisst. Wer haftet, wenn das Tier jemanden verletzt? Der Eigentümer des Pferds oder ich?
Grundsätzlich haftet der Tierhalter - dieser muss mit dem Eigentümer nicht identisch sein. Halter ist immer diejenige Person, welche die Kontrolle über das Tier hat und darüber verfügen kann. Wann aber eine Tierhalterschaft vorliegt, ist nicht einfach zu beantworten. Das Bundesgericht entschied in einem Fall, dass die Reiterin haftbar sei, weil das Pferd eine Person verletzte. Die Frau ritt das Pferd regelmässig.
Für Tierschäden haftet in der Regel die Privathaftpflichtversicherung. Prüfen Sie, ob Ihre Police diesbe-züglich keine Vorbehalte hat.
Trotzdem: Gehen Sie verantwortungsvoll mit dem Pferd um, damit Ihnen bei einem Unfall kein grobes Selbstverschulden vorgeworfen werden kann. Dann nämlich müssten Sie unter Umständen einen Teil des Schadens selbst übernehmen.