Seit Anfang Jahr gelten für Sendungen aus dem Ausland neue Regeln. Ab einem bestimmten Wert muss der Transportdienstleister das Paket verzollen. Dieser Betrag ist von 65 auf 62 Franken gesunken. Das gilt für Waren, die zum normalen Satz von 8,1 Prozent mehrwert­steuerpflichtig sind, zum Beispiel Kleider oder Elektrogeräte. Gilt der ­reduzierte Satz von 2,6 Prozent, wie etwa bei Büchern oder Lebensmitteln, ist die Sendung neu ab ­einem Wert von 193 statt wie bisher 200 Franken zu verzollen.

Das Porto zählt neben dem Kaufpreis zum Warenwert. Die Post verlangt für ver­zollte Sendungen nebst der entsprechenden Mehrwertsteuer eine Verzollungsgebühr: für Sendungen aus EU-Ländern 13 Franken plus 3 Prozent des Warenwerts, für Sendungen aus allen übrigen Ländern 16 Franken plus 3 Prozent.