In den Allgemeinen Geschäftsbe­dingungen (AGB) von Ticketcorner steht seit August 2021: «Sollte die Veranstaltung aufgrund einer ­Pandemie verschoben werden, bleibt der Vertrag zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter gültig.» Laut dem Rechtsprofessor Vito Roberto von der Universität St. Gallen sind solche Klauseln ­unzulässig. Der Veranstalter müsse bei einer Verschiebung von Kon­zerten und Shows auf Wunsch des Käufers das Eintrittsgeld in vollem Umfang zurückzahlen. Denn das Datum ­einer Veranstaltung ist ein wesent­licher Vertragsbestandteil, der nicht von einer Vertragspartei einseitig geändert werden könne.

Ticketcorner bleibt auf Anfrage von saldo dabei, dass Kunden bei ­einer Verschiebung kein Recht auf eine Rückerstattung hätten. Die Entscheidung treffe aber jeweils der Veranstalter. Dieser könne aus Kulanz Geld zurückzahlen.

Tipp: Wer bei Ticketcorner ­gekaufte Tickets zurückgeben will, sollte schriftlich die Rückerstattung des vollen Kaufpreises verlangen. Verschiedene saldo-Leser hatten damit Erfolg.