Autofahrer müssen auf den Schweizer Strassen auch tagsüber mit Licht fahren. Diese Vorschrift gilt seit Anfang 2014. Viele ­Fahrer benutzen dazu die Tagfahrlichter, die vorne an ihrem Wagen angebracht sind. 

Doch Achtung: Bei eingeschaltetem Taglicht sind die Rücklichter nicht zu­geschaltet. Das erhöht das Unfallrisiko vor allem in Tunnels sowie bei Regen oder Nebel. Die Polizei in den Kantonen Zürich und Uri bestätigt auf Anfrage, dass sie immer wieder entsprechende Verstösse feststellt. 

Das Bundesamt für Strassen empfiehlt, bei schlechten Sichtverhältnissen tagsüber das Abblendlicht einzuschalten. Sonst droht eine Ordnungsbusse von 40 Franken.