Verspätet sich ein Flug aufgrund eines technischen Defekts oder muss eine Airline den Flug deshalb annullieren, haben Passagiere je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro pro Person zugut. Das sieht die EU Fluggastrechtsverordnung vor, die auch in der Schweiz gilt.

Fluggesellschaften weigern sich oft, die Entschädigung zu zahlen («K-Tipp» 13/2019). Auch die Swiss. Beispielhaft ist der Fall einer 14-jährigen saldo-Leserin aus Zürich: Ihr Rückflug aus Estlands Hauptstadt Tallinn nach Zürich fiel wegen einer verstopften Toilette im Flugzeug aus. Das Mädchen konnte erst am nächsten Tag über Frankfurt heimfliegen. Ihr Vater ­verlangte von Swiss vergeblich eine Entschädigung von 400 Euro.

Auch saldo erhielt eine Absage: Ein technischer Defekt sei ein aussergewöhnlicher Umstand, eine Entschädigung sei nicht geschuldet, behauptete die Airline. Die Rechtsprechung des Euro­päischen ­Gerichtshofs sei in der Schweiz nicht verbindlich.

Der Vater wandte sich auf Rat von saldo an das Fluggastrechteportal Cancelled.ch. Es treibt für Flugpassagiere Entschädigungen nötigenfalls vor Gericht ein und behält im Erfolgsfall 30 oder 40 Prozent der Entschädigung. Und siehe da: Die Swiss zahlte sofort. Laut Cancelled-Geschäftsführer ­Simon Sommer geht die Swiss bei technischen Defekten meistens so vor