Krankheitskosten

«Ich wohne im Kanton Luzern. Letztes Jahr hatte ich ver­schie­dene Arztkosten, die ich selbst be­zahlte. Kann ich sie in der Steuer­erklärung vom Einkom­men abziehen?»

Ja. Der Bund und der Kanton Luzern lassen den Steuerabzug für Krankheitskosten aber nur zu, soweit die angefallenen Kosten fünf Prozent des Reineinkommens übersteigen.

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