Erneuerungsfonds

«Wir sind Stockwerkeigentümer. Jedes Jahr zahlten wir in den Erneuerungsfonds ein. Die ­Be­träge zogen wir in der Steuer­erklärung aber nie als Unter­halts­kosten ab. Können wir das noch nachholen?»

Ja, und zwar dann, wenn die Einlagen für werterhaltende Unterhalts- oder Reparaturkosten ausgegeben werden. 

Reparaturkosten