Die über 1900 Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen haben «die Möglichkeit einer mehr oder weniger direkten Einflussnahme auf die Tätigkeit der Verwaltung». So beschreibt der Bundesrat die Funktion der 119 Kommissionen, deren Mitglieder er für jeweils vier Jahre wählt. Die Gremien müssen laut Gesetz «nach Interessengruppen ausgewogen zusammengesetzt sein». 

So weit die Theorie. In der Praxis dominieren in viele...