Die Verordnung zur Kennzeichnung der Lebensmittel lässt vieles zu. «Schweizer» Gemüse darf in Afrika gepflanzt und teilweise gewachsen sein, «Schweizer» Pflanzen müssen laut der Verordnung nur in der Schweiz geerntet worden sein, bei Fleisch müssen die Tiere überwiegend in der Schweiz gelebt haben oder das Gros ihres Gewichts hierzulande zugelegt haben.

Doch was gilt bei den Produkten, bei denen die Hersteller die Schweizer Herkunft besonders betonen?

  • «Bio Suisse»: Bei Gemüse mit diesem Label gilt, dass die Setzlinge nur die Hälfte ihrer Zeit in der Schweiz gewachsen sein müssen, auch Fische können das erste Drittel ihres Lebens im Ausland aufgewachsen sein.
  •  «Suisse Garantie»: Hier dürfen Setzlinge ein Fünftel ihres Zuwachses im Ausland erlebt haben.
  • «Aus der Region für die Region»: Bei Gemüse dürfen die Setzlinge auch aus dem Ausland kommen. Vorgeschrieben ist nur, dass zwei Drittel ihres Verkaufswertes in der Region entstanden sind. Bei Fleisch dieses Labels müssen die Tiere in der Region geschlachtet worden sein. Sie dürfen aber als Jung­tiere über die Grenze gekommen sein.