Ob ein Lebensmittel zu viel Pestizid- oder Düngerreste ent­hält, definieren die Toleranz- und Grenzwerte des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit. Diese Werte richten sich nach den Interessen der Bauern und der Pestizidhersteller – nicht nach jenen der Konsumenten. Zwei Beispiele:

Iprodion

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat das Pilzbekämpfungsmittel Iprodion mit der Gefahrenkennzeichnung «Verdacht auf krebserzeug...