Pro Monat gibt ein Schweizer Durchschnittshaushalt Fr. 97.19 für Gebühren aus. Vor zehn Jahren waren es erst Fr. 57.33. Staatliche Gebühren schlugen somit um satte 69,5 Prozent auf. Die allgemeine Teuerung  betrug in diesem Zeitraum nur gerade 5,9 Prozent. Das geht aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik hervor. Sie basieren auf den jährlichen Befragungen bei 2600 Haushalten. 

Staatliche Gebühren dürfen nur kostendeckend sein. Sie dürfen keine Gewinne einbringen. 

Doch die Realität sieht anders aus: Eine im Oktober veröffent­lichte Untersuchung der Eidgenössi­schen Finanzverwaltung zeigt zum Beispiel, dass 18 kantonale Strassen­verkehrsämter dank Gebühren­einnahmen saftige Gewinne machen. Das sind nichts anderes als Steuern – ohne eine gesetzliche Grundlage allerdings.

Das rechtliche Vorgehen gegen ungerechtfertigte Gebühren gleicht einem Kampf gegen Windmühlen. So kassierte die Stadt Bern knapp siebzig Jahre lang von den Grund­eigentümern eine Lichtgebühr, wenn der Hauseingang weniger als 100 Meter von einer Strassenlampe entfernt lag. Grund: Die Lampe schütze vor Einbrechern. 

Das Bundesgericht stufte diese für die Schweiz einzigartige Gebühr 2005 als rechtswidrig ein. Nur: Im selben Jahr erhöhte Bern die im Jahr 2000 erfundene Regen­abwassergebühr für Hausbesitzer um 40 Prozent. Für ein Hausdach von 151 Quadratmetern zahlen die Hausbesitzer oder die Mieter seither jährlich 140 Franken Regenabwas­sergebühr.