Ja. Selbständigerwerbende haben oft stark schwankende Einkommen. Die exakte Berechnung der AHV-Beiträge kann deshalb erst erfolgen, wenn die Steuerveranlagung rechtskräftig ist. Wer dann noch AHV-Beiträge nachzahlen muss, muss Zinsen in der Höhe von 5 Prozent zahlen. Das lässt sich teilweise vermeiden. Wenn Sie Ende Jahr feststellen, dass Ihr Einkommen stark stieg, sollten Sie dies jeweils umgehend der Ausgleichskasse melden. Sie berechnet dann Ihre Akontobeiträge neu.