Nein. Wenn Angestellte ohne neuen ­Arbeitsvertrag kündigen und dann arbeitslos werden, sind sie zwar selbstverschuldet ­arbeitslos und erhalten deshalb bis zu ­60 Tage kein Arbeitslosengeld. Solche ­Einstelltage dürfen aber nicht ­verfügt ­werden, wenn es den Betroffenen nicht zugemutet werden konnte, am bis­herigen Arbeitsplatz zu verbleiben. Das ist bei Ihnen der Fall. Sie müssen sich aber die ­gesundheitlichen Gründe für die ­Kün­digung mit einem ärztlichen ­Attest ­bestätigen ­lassen.