Rechtslage - Inlineskates sind keine Fahrzeuge
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saldo 7/2000
12.04.2000
Nach der Verordnung über die Verkehrsregeln sind Inlineskates keine Verkehrsmittel und keine Fahrzeuge, sondern Spiel- und Sportgeräte. Deshalb dürfen Skater von Gesetzes wegen keine Strassen benützen. Einzige Ausnahme sind verkehrsarme Strassen. Dieser Begriff wird eng ausgelegt. Darunter fallen höchstens Wohnquartiere, Wohn-strassen und Strassen mit einem allgemeinen Fahrverbot.
Inlineskater gelten vor dem Gesetz auch nicht als Radfahrer, obwohl sie auf Rädern unterwegs sind. D...
Nach der Verordnung über die Verkehrsregeln sind Inlineskates keine Verkehrsmittel und keine Fahrzeuge, sondern Spiel- und Sportgeräte. Deshalb dürfen Skater von Gesetzes wegen keine Strassen benützen. Einzige Ausnahme sind verkehrsarme Strassen. Dieser Begriff wird eng ausgelegt. Darunter fallen höchstens Wohnquartiere, Wohn-strassen und Strassen mit einem allgemeinen Fahrverbot.
Inlineskater gelten vor dem Gesetz auch nicht als Radfahrer, obwohl sie auf Rädern unterwegs sind. Deshalb dürfen sie keine Velowege oder Velostreifen benützen. Weil sie aber auch nicht zu Fuss unterwegs sind, sind sie keine Fussgänger - mit der Folge, dass sie auf einem Fussgängerstreifen kein Vortrittsrecht haben.
Immerhin: Auf dem Trottoir ist Inlineskaten erlaubt. Dies allerdings nur so lange, wie Fussgängerinnen und Fussgänger sowie der Verkehr auf der Strasse nicht behindert oder gefährdet wird. Mit andern Worten: Rücksicht ist angesagt.