1 Nach der Geburt eines Kindes haben Mütter Anspruch auf einen ­bezahlten Mutterschaftsurlaub. Gilt das sowohl für angestellte als auch für selbständige Frauen?

Ja. Erwerbstätige Mütter haben die ­Mutterschaftsentschädigung dann zugut, wenn sie unmittelbar vor der Geburt ­mindestens neun Monate AHV-­pflichtig waren und in dieser Zeit min­destens fünf Monate lang eine Erwerbs­tätigkeit ­aus&uuml...