Die Bestimmungen über die Preisbe­kannt­gabe sind klar: Die Reiseveranstalter müssen in Inseraten den tat­säch­lich zu bezahlenden Preis angeben. So will es die anwendbare Verordnung.

Bei einem Inserat des Reisebüros Thurgau Travel ist der Preis aber alles andere als klar. Eine 10-tägige Schiffsreise auf der MS Jo­hannes Brahms ab Berlin zu den Ostsee-Inseln und auf dem «Amazonas des Nordens» kostet laut Inserat «ab 1490 Franken». ­Dabei sei bereits ein Rabatt von 800 Franken abge­zogen. 

Doch im Kleingedruckten steht: «Es het solangs het, Rabatt abhängig von Auslastung, Saison und Wechselkurs.» Heisst das, dass der Rabatt auch weniger als 800 Franken be­tragen kann? Ja, sagt Thurgau Travel auf Anfrage von saldo. Aber bei dieser Schiffsreise sei der Rabatt garantiert. Das Reisebüro steuere mit dem Rabatt die Höhe des schliesslich zu bezahlenden Preises. Den tatsächlich zu bezahlenden Reisepreis erfährt der ­Kunde erst, wenn er eine Buchungs­anfrage macht.