Gilbert Kolly ist Leiter der Finanzabteilung einer kantonalen Verwaltungsstelle. Und Kolly ist auf Postfinance wütend. Grund: Die Kontonummer der Vollzugs­anstalt lautet ähnlich wie diejenige des Elektrofachgeschäfts Fust. Kolly erhält deshalb öfter irrtüm­liche Einzahlungen von Fust-Kunden. 

«Bis jetzt liessen wir diese Falschzahlungen von der Postfinance stornieren und fertig», sagt Kolly.  Neuerdings verlange die Postfinance aber 30 Franken pro Storno. Kolly: «Ich hielt das für einen Irrtum, allenfalls für einen schlechten Scherz.» Doch die Postfinance teilte ihm mit: Die Gebühr gelte seit Januar und habe «ihre Richtigkeit».  

Mit der Gebühr verlange die Postfinance nur eine ­Abgeltung für ihren «Aufwand für Nachforschungen», sagt Sprecher Johannes Moeri. Postfinance müsse die Zahlung ja rückgängig machen. Moeri bestätigt: «Die Gebühr zahlt der Kunde, der den Storno in Auftrag gibt.»

Kolly überlegt sich nun, irrtümliche Gutschriften auf einem separaten Konto zu deponieren. Wenn sich später der Auftraggeber bei ihm meldet, erhält er das Geld zurück – für beide Seiten gebührenfrei.

Bei andern Banken nicht üblich

saldo fragte bei anderen Banken nach, ob sie von irrtümlichen Empfängern von Gutschriften Stornogebühren verlangen. Alle winkten ab. Für die Migros-Bank ist ein solches Vorgehen «nicht gerechtfertigt». Bei der Basler Kantonalbank konnte man kaum glauben, dass eine Bank solche Gebühren erhebt.