Inhalt
Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das neue Gerichtsstandsgesetz in Kraft. Die wichtigste Änderung für Konsumentinnen und Konsumenten: Wollen sie gerichtlich gegen einen Verkäufer oder einen Anbieter von Dienstleistungen vorgehen, müssen sie diesen nicht mehr am Sitz der Firma einklagen, sondern können dies am eigenen Wohnort tun....
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken