Jeden Monat müs­sen Angestellte in der Schweiz Beiträge an ihre Pen­sionskassen zahlen. Dieses Geld wird bis zur Pensionierung angelegt und muss von den Kassen verzinst werden. Die Höhe der Zinsgutschriften wird von den Kassen selbst festgelegt. Die Versicherten haben dazu nichts zu sagen. Der Bundesrat bestimmt bloss ­einen Mindestprozentsatz, zu dem der obligatorische Teil ver­zinst werden muss. Er beträgt zurzeit 1 Prozent. Zum Obligatorium geh&ouml...