Wer Geld von seiner Säule 3a in seine Pensionskasse verschieben will, kann das bis zur Pensionierung jederzeit tun. Einzige Bedingung ist, dass er bei seiner Pensionskasse über ein entsprechend hohes Einkaufspotenzial verfügt. Das ist bei vielen Erwerbstätigen der Fall.

Dieser Transfer ist vor allem dann sinnvoll, wenn man die künftige Pensionskassenrente erhöhen möchte. Er kann sich auch lohnen, weil das Altersguthaben in der Pen­sionskasse besser verzinst wird als in der dritten Säule. Das ist heute meist der Fall.

Die Verschiebung des 3a-Vorsorgegeldes in die zweite Säule ist steuerneutral. Eine Kapitalauszahlungssteuer entfällt und die Einzahlung in die Pensionskasse reduziert auch die Einkommenssteuer nicht. Das gilt aber nur bis zum Alter 59 für Frauen und 60 für Männer. Ab dann können Alterssparer das Geld aus der Säule 3a beziehen. Dabei fällt eine Kapitalauszahlungssteuer an. Nach der Auszahlung aus der Säule 3a kann man das Geld in die Pensionskasse einzahlen und den Einzahlungsbetrag wie üblich von der Einkommenssteuer abziehen. Die Steuersätze der Kapitalauszahlungssteuer sind deutlich tiefer als jene der Einkommenssteuer. So kann man mehrere Tausend Franken sparen.

Ein Spareffekt tritt aber nur ein, wenn man sein Altersguthaben später als Rente ­bezieht. Wer das Kapital wählt, macht mit ­einem solchen Transfer häufig ein Verlustgeschäft. Grund: Das in die Pensionskasse einbezahlte Geld wird beim gleichzeitigen Bezug des gesamten Altersguthabens als Kapital wegen der Progression höher besteuert als eine getrennte Auszahlung der Gelder aus der Pensionskasse und der Säule 3a.