Pensionskasse - Rente oder Kapitalbezug?
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saldo 17/2000
25.10.2000
Wer sich das ganze Pensionskassengeld auszahlen lässt, kann mit einer erfolgreichen Anlagepolitik mehr herausholen als mit einer Rente.
Doch dieser Entscheid braucht Mut. Schnell beträgt das Guthaben ein paar hunderttausend Franken. Eine solche Summe richtig zu investieren, verlangt Erfahrung. Hinzu kommt: Wer noch andere finanzielle Polster hat, kann risikoreicher anlegen und mit einer höheren Rendite rechnen als jemand, der auf Nummer sicher setzen muss, weil er über keine R...
Wer sich das ganze Pensionskassengeld auszahlen lässt, kann mit einer erfolgreichen Anlagepolitik mehr herausholen als mit einer Rente.
Doch dieser Entscheid braucht Mut. Schnell beträgt das Guthaben ein paar hunderttausend Franken. Eine solche Summe richtig zu investieren, verlangt Erfahrung. Hinzu kommt: Wer noch andere finanzielle Polster hat, kann risikoreicher anlegen und mit einer höheren Rendite rechnen als jemand, der auf Nummer sicher setzen muss, weil er über keine Reserven verfügt.
Kapitalbezug: Das Geld bleibt den Erben erhalten
Der grosse Vorteil des Kapitalbezugs: Das gesamte angesparte Geld bleibt erhalten, der Rentner kann völlig frei und flexibel über sein Geld verfügen. Wer zum Beispiel weiss, dass er nur noch kurze Zeit zu leben hat, der wählt mit Vorteil diese Variante. Weiterer Pluspunkt: Was er nicht selbst braucht, erhalten die Angehörigen.
Anders beim Tod eines Rentenbezügers: Die Witwe erhält noch 60 Prozent seines monatlichen Pensionskassengeldes. Dies ist aber nur dann von Vorteil, wenn eine Frau viel jünger ist als ihr verstorbener Ehemann.
Der Jurist Martin Hubatka vom Verein für unentgeltliche Pensionskassenauskünfte ( Tel. 01 287 80 60) schätzt, dass etwa 80 Prozent der Versicherten den Rentenbezug wählen. Ein Rentner weiss genau, wie viel Geld er Monat für Monat bis zu seinem Ableben erhält. Er muss sich um nichts kümmern, das Auf und Ab an den Finanzmärkten kann ihm gleichgültig sein. Aus diesem Grund ziehen auch viele Frauen den Rentenbezug der Kapitalauszahlung vor.
So berechnet man die Höhe einer Rente: Die jährliche Pension beträgt 7,2 Prozent des bis zur Pensionierung gesparten Alterskapitals. Konkret: Bei 500 000 Franken sind das jährlich 36 000 oder monatlich 3000 Franken. Bei einer vorzeitigen Pensionierung ist die Rente kleiner.
Wichtig: Bei den Leistungen der Kassen gibt es grosse Unterschiede. Gut geführte Kassen mit überdurchschnittlichen Renditen lassen die Rentner am Ertrag teilhaben: Sie zahlen einen Teuerungsausgleich oder ein so genanntes Weihnachtsgeld.
Zwischenlösung: Kapitalbezug und lebenslange Rente
Auch Zwischenlösungen sind möglich: Wer den Kapitalbezug wählt und sich trotzdem mit einem festen monatlichen Betrag absichern will, kann eine Leibrentenversicherung abschliessen. Diese wird aus dem privaten Vermögen finanziert: Der Rentner kauft sich eine lebenslange Rente - entweder über jährliche Prämien oder häufiger mit einer einmaligen grösseren Zahlung.
Dies ist eine gute Lösung, nur nicht direkt im Anschluss an die Pensionierung: Denn je tiefer das Alter bei Rentenbeginn, desto tiefer der Umwandlungssatz. Ein Beispiel: Bei einem 62-Jährigen beträgt er 5,9 Prozent - und liegt damit deutlich unter dem Umwandlungssatz der Pensionskassenrente (7,2 Prozent).
Bei einer einmaligen Prämie von 100 000 Franken erhält der 62-jährige Mann jährlich 5900 Franken. Ein 75-jähriger Mann kommt hingegen auf einen Umwandlungssatz von 7,6 Prozent und erhält 7600 Franken pro Jahr.
Es gibt aber noch andere Zwischenlösungen. Beispiel: Ein 65-jähriger Mann verfügt über ein Pensionskassenguthaben von 650 000 Franken. Zusammen mit seiner Frau rechnet er aus, dass sie jährlich 70 000 Franken für den Lebensunterhalt benötigen. Von der AHV erhält das Paar 36 000 Franken, von der Pensionskassenrente der Frau 10 000 Franken - es bleibt ein Rest von 24 000 Franken. Für eine Rente in dieser Höhe reicht ein Pensionskassenguthaben von 350 000 Franken. Das lässt der Mann stehen. Die übrigen 300 000 Franken bezieht er in bar. Mit einem Teil zahlt das Rentnerpaar die Hypothek auf dem eigenen Haus ab, der andere wird für längere Reisen, ein neues Auto und Hobbys auf die hohe Kante gelegt.
Finanzierung der Pension: Wichtig ist eine gute Planung
Dieses Beispiel zeigt: Die Entscheidung zwischen Kapitalbezug oder Rente ist nicht einfach. Je nach persönlichen Prioritäten, der finanziellen Verfassung sowie der Familiensituation drängt sich die eine oder andere Variante auf, oft ist aber eine Zwischenlösung am sinnvollsten.
Sicher ist nur: Ab dem 50. Lebensjahr sollte sich jeder mit der Finanzierung seiner Pension beschäftigen - und die Entscheidung zusammen mit dem Lebenspartner treffen. Häufig verlangen die Kassen, dass der Kapitalbezug drei Jahre vor der Pensionierung angemeldet werden muss. Ist die Entscheidung gefällt und ausgeführt, gibt es kein Zurück mehr.
Max Fischer