Das Rentenalter für Frauen wird von 64 auf 65 erhöht. Das war der Kern der AHV-Reform, welche die Mehrheit der Stimm­be­völ­kerung im September 2022 annahm. Das Abstimmungspaket enthielt auch eine wesentliche Änderung in der 2. Säule. Sie betrifft Versicherte, die von ihrer Pensionskasse keine Altersrente, sondern das Kapital beziehen wollen.

Bisher galt: Versicherte mussten ihr Altersguthaben erst bei Vollendung des 70. Altersjahrs beziehen &nda...