Ein Thurgauer kaufte einen 50-jährigen Porsche 356 für 79 000 Franken. Der Vertrag schloss jede Garantie aus. Sechs Jahre später bemerkte der Käufer, dass das Auto unter dem neuen Lack ver­rostet war. Er forderte vom Autohändler 60 000 Franken zurück. Das Bezirks­gericht Arbon, das Thurgauer Ober­gericht und das ­Bundesgericht hiessen seine Klage gut. Der Händler habe vom versteckten Rost gewusst oder zu­mindest damit rechnen müssen. Bei einem arg­listig verschwiegenen Mangel gelte der Ausschluss der Garantie nicht.

Bundesgericht, Urteil 4A_514/2020 vom 2. November 2020