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20.01.2021
Ein Thurgauer kaufte einen 50-jährigen Porsche 356 für 79 000 Franken. Der Vertrag schloss jede Garantie aus. Sechs Jahre später bemerkte der Käufer, dass das Auto unter dem neuen Lack verrostet war. Er forderte vom Autohändler 60 000 Franken zurück. Das Bezirksgericht Arbon, das Thurgauer Obergericht und das Bundesgericht hiessen seine Klage gut. Der Händler habe vom versteckten Rost gewusst oder zumindest damit rechnen müssen. Bei einem arglistig verschwiegenen Mangel gelte der Ausschluss der Garantie nicht.
Bundesgericht, Urteil 4A_514/2020 vom 2. November 2020
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