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saldo 2/2000
02.02.2000
Bei einer Pfändung werden vor allem Geld und Luxusgüter verwertet. Den Hausrat darf der Schuldner behalten.
Lastwagenchauffeur Reto Wehrli ist ein Pechvogel: Kaum geschieden, verlor er die Stelle und musste stempeln. Dadurch geriet er mit der Rückzahlung seiner Kreditschulden und den Alimenten ins Hintertreffen. Als er endlich wieder einen Job hatte, schlug das Schicksal erneut zu. Beim Verladen schwerer Frachtgüter versagten die Bandscheiben, und der Chauffeur konnte nicht mehr arbei...
Bei einer Pfändung werden vor allem Geld und Luxusgüter verwertet. Den Hausrat darf der Schuldner behalten.
Lastwagenchauffeur Reto Wehrli ist ein Pechvogel: Kaum geschieden, verlor er die Stelle und musste stempeln. Dadurch geriet er mit der Rückzahlung seiner Kreditschulden und den Alimenten ins Hintertreffen. Als er endlich wieder einen Job hatte, schlug das Schicksal erneut zu. Beim Verladen schwerer Frachtgüter versagten die Bandscheiben, und der Chauffeur konnte nicht mehr arbeiten. Zwar zahlte die Taggeldversicherung des Betriebs 80 Prozent des Lohnes. Das reichte nicht für die Zahlungsverpflichtungen, und der Schuldenberg wuchs. Nach ein paar Mahnungen erhielt Wehrli vom Kreditinstitut einen Zahlungsbefehl für fast 7000 Franken und die Pfändungsandrohung. "Das ist erst der Anfang", befürchtet er, "wenn auch das Steueramt und die andern Gläubiger zuschlagen, werde ich wohl in kahlen Räumen leben müssen."
Pfändung bis an die Grenze des Existenzminimums
Gewiss - ein paar Federn wird Wehrli lassen müssen. Aber ein Pfändungsbeamter beschlagnahmt nicht alles, was nicht niet- und nagelfest ist (siehe Kasten). Gepfändet werden in erster Linie Ersparnisse und Wertpapiere. Dann kommen Lohn und Versicherungs-Taggelder an die Reihe - allerdings nur bis an die Grenze des Existenzminimums. Berechnet wird das Minimum anhand der effektiven Ausgaben des Schuldners für Nahrung, Miete, Gesundheitspflege, Krankenkassen- und Versicherungsprämien, Alimente, Reisekosten zur Arbeit usw.
Viele Gegenstände - so genannte Kompetenzstücke - dürfen allerdings nicht gepfändet werden. Dabei handelt es sich um Sachen, die der Schuldner und seine Familie zum Leben dringend benötigen, wie etwa einfache Möbel, Geschirr, Kleider, aber auch Werkzeuge oder Maschinen für die Berufsausübung. Sogar das Auto kann ein Kompetenzstück sein, wenn der Schuldner aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen dringend darauf angewiesen ist.
Luxuriösere Gegenstände wie Mikrowellenherd oder Orientteppiche sind keine Kompetenzstücke. Sie kommen aber nur unter den Hammer, wenn sie noch einen gewissen Marktwert haben. Ist abzuschätzen, dass die Transport- und Lagerkosten höher ausfallen als der vermutliche Versteigerungserlös, wird auf die Pfändung verzichtet. Antike Möbelstücke, ein Auto oder Schmuck finden jedoch keine Gnade vor dem Pfändungsbeamten.
Schuldensanierung mit Hilfe von Beratungsstellen
Ein strikter Budgetplan und geschickte Verhandlungen mit den Gläubigern können die Pfändung in vielen Fällen verhindern. Beratungsstellen bieten dabei ihre Hilfe an. Doch Vorsicht vor Wölfen im Schafspelz! Viele "Schuldensanierer" versprechen in Zeitungsinseraten das Blaue vom Himmel, trachten aber nur danach, ihren Opfern das Letzte zu nehmen. Hingegen gibt es in allen Regionen der Schweiz seriöse Schuldenberatungsstellen. Die Adressen erfahren Sie bei den Sozialstellen der Gemeinden und bei der saldo-Hotline.
Hans Ruedi Schmid